Vorstand und Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ernennt den Vorstand, dieser wird alle fünf Jahre neu bestellt. Gemeinsam leitet der Vorstand den Verein gemäß den geltenden Statuten und fungiert als Leistungsorgan gemäß dem Vereinsgesetz.
Vorstand
Alle Teammitglieder
Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
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Aufsichtsrat
Alle Teammitglieder
Aufsichtsrat (Mitglied der Hilfsgemeinschaft)
Aufsichtsrat (BAÖ - Blindenapostolat Österreich)
Aufsichtsrat (Präsident ÖZIV Bundesverband)
Aufsichtsratsvorsitzende (Juristin beim KOBV Österreich)
Aufsichtsrat (Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater)
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (Ordentliches Mitglied der Hilfsgemeinschaft)
Aufsichtsrat (Mitarbeiter der Hilfsgemeinschaft)
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